Aufbau von Gerichten und deren Aufgaben
| Gerichtsart |
Zuständig für |
Gerichtsbezeichnungen |
| Arbeitsgerichtsbarkeit |
Streitverfahren aus Arbeits- und Tarifverträgen |
Arbeitsgericht (bis 1927 Gewerbegericht)
Landesarbeitsgericht
Bundesarbeitsgericht |
| Finanzgerichtsbarkeit |
Streitverfahren wegen Steuern und Zöllen |
Finanzgericht
Bundesfinanzhof |
| Ordentliche Gerichtsbarkeit |
Zivil- und Strafprozess, freiwillige Gerichtsbarkeit |
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Bundesgerichtshof.
|
| Sozialgerichtsbarkeit |
Streitverfahren mit Sozialversicherungsträgern |
Sozialgericht
Landessozialgericht
Bundessozialgericht |
| Verfassungsgerichtsbarkeit |
Streitverfahren in Verbindung mit dem Grundgesetz bzw. den Landesverfassungen |
Bundesverfassungsgericht
Verfassungsgerichte der Länder |
| Verwaltungsgerichtsbarkeit |
Streitverfahren mit der öffentlichen Verwaltung
(Ausnahmen siehe Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit) |
Verwaltungsgericht
Oberverwaltungsgericht
Bundesverwaltungsgericht |
Siehe auch: Politisches_System_der_Schweiz#Judikative.
Welcher Spruchkörper (Einzelrichter, Abteilung, etc) zuständig ist, bestimmt sich nach dem anwendbaren Verfahrensgesetz. Welches Gericht tätig wird, bestimmt sich nach der Zuständigkeit festgelegt im Gerichtsstandsgesetz. Die Organisation ist meist im sog.In der Schweiz ist die Rechtspflege kantonal geregelt. Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt.
Zitat
- "Wo Gericht, da ist auch Ungerechtigkeit." (Aus "Krieg und Frieden" von Leo Tolstoi - Übersetzung: Werner Bergengruen)
USA
Siehe unter Gerichtsorganisation in den USA.
Historisch
Ein Gericht war in der Grafschaft Tirol seit dem Spätmittelalter eine territoriale Einheit für Justiz und Verwaltung, vergleichbar den heutigen bezirkshauptmannschaften und Bezirksgerichten.
Siehe auch: Oberes Gericht.
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